A ANTOLIN
Die Aventinus Grundschule Abensberg nimmt schon seit Jedes Kind hat für den Zugang ein Passwort von der Schule bekommen.
AUFSICHT Frühaufsicht: Buskinder, die vor 07.30 Uhr in der Schule eintreffen werden in der Mittelschule/Mensa beaufsichtigt.
Ab 07.30 Uhr werden die Schüler/innen in der Grundschule beaufsichtigt. Die Kinder bleiben bis 07.45 Uhr im Pausenhof. Bei Regenwetter und starker Kälte (ab - 5 Grad/Celsius) werden sie im Schulhaus beaufsichtigt.
Busaufsicht: Nach Unterrichtsschluss werden die Kinder von der Busaufsicht zur Busumkehr/Mittelschule begleitet.
Pausenaufsicht: Täglich findet Pausenaufsicht durch vier Lehrkräfte, pro Pausenhof zwei, statt.
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B BENOTUNG
Probearbeiten enthalten in der Regel Aufgaben aus den (I) Reproduktion
Der Schüler gibt gedächtnismäßig verankerte Sachverhalte
wieder. (II) Reorganisation
Der Schüler verarbeitet den vorher gelernten Stoff
selbstständig, (III) Transfer
Der Schüler überträgt Grundprinzipien des Gelernten auf
neue, (IV) Problemlösendes Denken Der Schüler löst Aufgaben mit relativ neuen Strukturen in kreativer Weise.
Eine absolut einwandfreie Trennung der vier Anforderungsstufen
ist nicht möglich.
Festsetzung der Note Bezugsnormen für die Benotung sind die im Unterricht angestrebten Lernziele. Note 1:
Die Note „sehr gut" trifft nur auf Leistungen zu, die über die
in Note 2 erfüllten Voraussetzungen hinaus Note 2:
Für die Note „gut" sind sichere Leistungen auf allen vier
Stufen der Leistungsanforderungen, Note 3:
Als zentrale Notenstufe ist daher die Note „befriedigend"
anzusehen. Sie soll dann erteilt werden, Note 4:
Enthalten die Reproduktions- und Reorganisationsleistungen auch
noch Fehler, Note 5:
Schüler mit erheblichen Schwierigkeiten in den Grundkenntnissen
erhalten die Note „mangelhaft", Note 6:
Sind selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft, dass sie in
absehbarer Zeit nicht geschlossen werden können,
Somit kann Schülern, die nur Gelerntes
wiedergeben können,
Das heißt auf die Praxis bezogen: Schüler, die im
Sachunterricht nur auswendig gelerntes Wissen |
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E EINGÄNGE
Das Schulgebäude kann von zwei Eingängen betreten werden:
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ELTERNMITARBEIT
Die Elternmitarbeit ist ein wichtiger und unverzichtbarer
Bestandteil unserer schulischen Arbeit,
Außerdem freut sich der Elternbeirat immer bei Schulfesten oder
anderen schulischen
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ELTERNSPRECHTAG
Sowohl im ersten als auch im zweiten Schulhalbjahr bietet die
Schule einen allgemeinen Elternsprechtag an.
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FÖRDERVEREIN
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FUNDSACHEN
Sollte Ihr Kind etwas vergessen oder verloren haben, liegen
diese Sachen im Sekretariat
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GANZTAGSGRUNDSCHULE Für die Schüler und Schülerinnen der AVG bestehen verschiedene Betreuungsmöglichkeiten: Mittagsbetreuung bis 13.00 Uhr Verlängerte Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr Offenen Ganztagsbetreuung über KAI Informationen erhalten Sie im Sekretariat!
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H HAUSAUFGABEN
Viele Eltern wollen ihrem Kind bei den Hausaufgaben
helfen. vgl. auch Hausaufgaben
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I INFORMATIONSABENDE Von Zeit zu Zeit bieten wir Informations- und pädagogische Abende für interessierte Eltern an. Februar/März: Informationsabend für die Eltern der Schulanfänger des nächsten Schuljahres
März/April: Elternabend für die dritten Klassen zum bayerischen
Schulsystem/Hilfen zur Schulwahl November: Übertritt an weiterführende Schulen/Wie geht es weiter nach der Grundschule?
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K KLASSENELTERNSPRECHER/IN
Alle Eltern der Kinder einer Klasse wählen zu Beginn des
Schuljahres |
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KRANKMELDUNG
Ist Ihr Kind krank, benachrichtigen Sie uns bitte persönlich
möglichst noch vor 07.45 Uhr telefonisch
Die Schule ist verpflichtet, falls ein Kind nicht rechtzeitig
entschuldigt wurde (in der Regel nach 08.30 Uhr)
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L LEGASTHENIE/LESE-RECHTSCHREIBSTÖRUNG Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens (KMBek vom 16.11.1999) Für Schüler mit gutachterlich festgestellter Legasthenie gilt:
Befreiung von schriftlichen Leistungserhebungen, die zur
Feststellung der Rechtschreibkenntnisse
Bei schriftlichen Leistungsfeststellungen in allen Fächern ist
Zeitzuschlag bis zur Hälfte der regulären
Weitere Hilfen: zusätzliches Vorlesen einer Aufgabe; statt
schriftliche nur mündliche Leistungsfeststellung, Notenmäßige Bewertung des Rechtschreibens entfällt; dieser Bereich fließt in die Deutschnote nicht mit ein.
LESERECHTSCHREIBSCHWÄCHE Für Schüler mit Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) gilt:
Die schriftliche Leistungserhebung in Rechtschreiben ist nach
pädagogischer Ermessensentscheidung der
Insgesamt zurückhaltende Gewichtung der Rechtschreibleistung;
notenmäßige Bewertung grundsätzlich
Bei anderen Probearbeiten ist die fehlerhafte Rechtschreibung
zu kennzeichnen, jedoch nicht in die
Bei der Bewertung schriftlicher Leistungsfeststellungen auch in
anderen Fächern
LEHRERKONFERENZ
Mitglieder sind die Schulleitung, die LehrerInnen sowie
das pädagogische und sozialpädagogische Personal.
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LINKS
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M MITTAGSBETREUUNG
Die Mittagsbetreuung findet täglich von 11.30 Uhr bis
13.00/1400 (verlängert) Uhr statt.
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PARKEN
Parkende Autos behindern hier allzu oft den
Schulbusverkehr.
PROBEN Grundschule: § 50 (2) VSO-F
Probearbeiten müssen sich aus dem unmittelbaren
Unterrichtsablauf ergeben und in § 43 (3) VSO
§ 50 (3) VSO-FIn der Jahrgangsstufe 1 – in Förderschulen auch
in Jahrgangsstufe 1 A – werden keine
In der Jahrgangsstufe 2 werden Probearbeiten im 1. Halbjahr
nicht benotet, Hinweis :
Im Jahreszeugnis der 2. Jgst. sind jedoch bei der Benotung die
Leistungen des Schülers während des
§ 43 (3) VSO In der Jahrgangsstufe 4 soll bis zum Erhalt
des Übertrittszeugnisses in den Fächern
Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Rechtschreiben (KMBek vom 16.11.1999) Für Schüler mit gutachterlich festgestellter Legasthenie gilt
Befreiung von schriftlichen Leistungserhebungen, die zur
Feststellung der Rechtschreibkenntnisse
Bei schriftlichen Leistungsfeststellungen in allen Fächern ist
Zeitzuschlag bis zur Hälfte der regulären
Weitere Hilfen: zusätzliches Vorlesen einer Aufgabe; statt
schriftliche nur mündliche Leistungsfeststellung,
Notenmäßige Bewertung des Rechtschreibens entfällt; dieser Bereich fließt in die Deutschnote nicht mit ein. Für Schüler mit Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) gilt:
Die schriftliche Leistungserhebung in Rechtschreiben ist nach
pädagogischer Ermessensentscheidung
Insgesamt zurückhaltende Gewichtung der
Rechtschreibleistung;
Bei anderen Probearbeiten ist die fehlerhafte Rechtschreibung
zu kennzeichnen,
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SEKRETARIAT Unsere Schulsekretärin ist Frau Walburga Ebn. Das Schulsekretariat ist besetzt:
montags bis donnerstags von 07.30 bis 11.00 Uhr SICHERHEIT
Das Sicherheitskonzept der bayerischen Schulen schreibt vor,
dass alle Schulgebäude während der
Der Eingang ist videoüberwacht. Besucher und Eltern melden sich
mit der Hausglocke an,
Ist das Sekretariat nicht besetzt bitten wir Eltern oder andere
Besucher sich vor den Klassenzimmern
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UNTERRICHTSZEITEN Unsere Unterrichtskernzeiten sind für die Regelklassen von 08.00 bis 13.00 Uhr je nach Stundenplan.
Anfallender Nachmittagsunterricht läuft von 13.45 bis 15.15 Uhr.
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V
Im Heimat- und Sachunterricht der 1. – 4. Klassen finden sich Inhalte, die der Verkehrserziehung dienen. Die 2. Und 3. Klassen erhalten Radfahrübungen im Schonraum, d.h. am Schulgelände. Viertklässler fahren zur Jugendverkehrsschule nach Neustadt.
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